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Honorar

 

Die Tätigkeit als Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ist von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Bei Beratungen, die nicht dem Störungsbild der diagnostischen Leitlinien der ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) entsprechen, sprechen wir von Coaching. Der Preis hierfür ist identisch und ist in meinem Fall ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.

30 Minuten     20 €

50 Minuten     85 €
80 Minuten    115€

Doppelte Einzelsitzung je 110 Minuten 145 €

Verlängerung, wenn zeitlich möglich bis 30 Minuten + 35 €

je 50 Minuten 240 € (je 80 €)
je 80 Minuten 315 € (je 105 €)

je 50 Minuten 420 € (je 70 €)
je 80 Minuten 540 € (je 90 €)

Mir ist es wichtig,  ohne Zeitdruck mit Ihnen zu arbeiten, daher legen wir die Dauer und die Frequenz zeitnah fest (siehe dazu „Einzel-Therapiesitzung“ verlängert), damit ich Folgetermine entsprechend planen kann.

Die Zahlung für Einzelsitzungen erfolgt gegen Quittung oder Rechnung direkt nach dem Termin mit der EC-Karte oder in bar.
Für 3er oder 6er Pakete überweisen Sie das Honorar bitte spätestens 3 Tage vor dem ersten Termin (Rechnung folgt vorab per Mail) oder zahlen Sie per EC-Karte vor der ersten Sitzung.

Sollten Sie einen festen Termin einmal nicht einhalten können, ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vorher möglichKurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Sitzungen werden mit 50% der Kosten berechnet. 

Informationen zur Kostenübernahme und Schweigepflicht

Die Kosten für Sitzungen beim Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in seltenen Fällen übernommen. Private Krankenversicherungen oder private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten häufiger. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie selbst zahlen, werden keinerlei Informationen oder Dokumentationen bei Ihrer Krankenkasse gespeichert. Auch eine Weitergabe an andere Therapeuten oder Ärzte erfolgt nur nach Ihrer Freigabe (Schweigepflichtentbindung).

Als Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Auskünfte Dritten gegenüber – das gilt auch für Angehörige – darf ich nur geben, wenn Sie mich von der Schweigepflicht entbinden.